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1. Erfahrungsbericht: Katia

„Das FSJ ist wie in kurzer Zeit einen langen Weg zurückzulegen“

Dieses Zitat eines ehemaligen Freiwilligen, fasst meine Erfahrungen und Eindrücke der letzten drei Monate einzigartig gut zusammen. Ein Jahr ist bezogen auf unser bisheriges Leben nur ein Bruchteil. Dennoch habe ich allein in dem abgeleisteten Viertel meines Dienstes das Gefühl, dass sich schon so viel verändert hat. Als Beispiel: Letzte Woche haben wir drei Freiwilligen unseren selbstgestalteten Filmclip von Fotos aus dem Vorbereitungsseminar aus dem Laptop gekramt und angeschaut. Dabei kamen wir aus dem Staunen gar nicht mehr heraus. Eine Rolle spielte dabei weniger unsere äußerliche Veränderung, als die Tatsache, dass wir uns an unsere Ängste und auch Erwartungen im Vorbereitungsseminar im Juli zurückerinnerten.

Ein weiteres Beispiel dazu: Wir haben an uns gegenseitig Füttern geübt um für die Arbeit mit den Kindern gerüstet zu sein. Ich weiß noch genau, wie unbeholfen und unsicher ich mich damals fühlte. Heute bin ich schon wirklich stolz, dass ich auch die Kinder mit sehr starker Behinderung füttern kann und muss oft über mich und meine Anfänge in der Fundacion schmunzeln.

Arbeit in der Fundacion

Seit August arbeite ich schon in der Fundacion Campamento Christiano Esperanza, in der ca. 40 körperlich und/oder geistig behinderte Kinder/Jugendliche und Erwachsene betreut werden. Im Norden von Quito liegend, fahren wir jeden Tag ca. 20 Minuten mit dem Bus zu unserer Arbeitsstelle.

Alleine jetzt schon habe ich die Kinder so lieb gewonnen und will mir überhaupt nicht vorstellen, sie nach einem Jahr wieder zu verlassen. Auch mit Martha, der Tia (Erzieherin) dieser Gruppe habe ich mich super verstanden. Das Schönste an meiner Arbeit ist zu sehen wie Kinder Fortschritte machen, wenn man regelmäßig mit ihnen arbeitet. Zum Beispiel die fünfjährige Gabi wurde vorher nur mit Fläschchen gefüttert und isst jetzt, einen Monat später, mit ein wenig Hilfe selbstständig mit dem Löffel. Zusätzlich hat sie große Fortschritte mit dem Laufen gemacht. Ich finde es unglaublich mit welcher Geduld, die Tias mit den Kindern arbeiten und habe für mich selbst auch wirklich einiges dazugelernt.

Vor einer Woche war es dann für mich Zeit die Gruppe zu wechseln, was ich einerseits ziemlich traurig fand, da ich dort wirklich meinen Platz gefunden habe, allerdings soll man ja dann aufhören wenn es am Schönsten ist. Außerdem bin ich gespannt darauf auch die anderen Kinder besser kennenzulernen und damit der alltäglichen Routine zu entfliehen.

Jetzt bin ich für die nächste Zeit in der Gruppe PC -1.Diese Gruppe besteht aus ca. 10 Kindern und Jugendlichen die schwerstbehindertsind. Grundsätzlich unterscheidet sich die Arbeit kaum zu meiner vorherigen Gruppe: Füttern und Wickeln nehmen noch immer einen Großteil der Arbeitszeit ein. Allerdings genieße ich die Stille und ruhige Atmosphäre in dieser Klasse.

Schade ist nur, dass die Kinder/Jugendlichen hier teilweise schwerere Behinderungen haben, die manche Aktivitäten die ich vorher durchführen konnte, unmöglich machen. Mit der Zeit hoffe ich noch besser auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen zu könne, da es mir nach meiner ersten Woche noch ein wenig schwer fällt mich mit ihnen zu verständigen bzw. ich ihre Eigenheiten noch nicht kenne.

Doch ich bin zuversichtlich, dass ich das mit der Zeit auch noch herausbekommen werde. Auf jeden Fall bin ich gespannt, was die folgenden Monate in meiner Gruppe noch bringen werden...

Leben in unserer WG

Unser WG Leben schätze ich sehr und bin mit der Lage und dem Zustand des Apartments zufrieden. Zuerst war ich mir nicht wirklich sicher, was ich bevorzugen würde: Eine Gastfamilie oder das selbständige Leben in einer WG. Natürlich hat das Leben integriert in einer Familie einige Vorteile: Schnellere Fortschritte mit der Sprache, Einkaufen etc. bleibt einem meist auch erspart und viele Familien besitzen sogar eine Waschmaschine. In unserer WG hingegen, gibt es halt einfach mal kein Essen wenn keiner einkauft. Auch das Waschen mit der Hand nimmt so seine Zeit ein. Dennoch möchte ich meine Freiheiten um keinen Fall missen.

Wir können am Wochenende reisen wie es uns gefällt und haben genug Platz um auch mal Freunde bei uns übernachten zu lassen. Außerdem sind wir wirklich auf uns allein gestellt, weswegen es aber auch nicht selten vorkommt, dass wir mit dem Bus für mehrere Stunden durch Quito herumirren. Deshalb haben wir allerdings auch schon wirklich viel von der Stadt gesehen und kennen uns mittlerweile schon ganz gut aus.

Natürlich hat jeder Freiwillige seine eigenen Vorlieben und Präferenzen, jedoch für mich persönlich kann ich sagen, dass ich das WG Leben mit meinen Mitbewohnern um keinen Preis eintauschen wollen würde.

Ich freue mich auf die kommenden neun Monate hier in Ecuador und bin gespannt darauf, so viel wie möglich von der ecuadorianischen Kultur mitzubekommen, denn wie Alexander von Humboldt schon sagte:

„Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben.

 

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  1. Erfahrungsbericht

Als ich vor kurzem auf den Kalender schaute, entdeckte ich, dass die Abgabefrist für den ersten Erfahrungsbericht immer näher rückte und mir irgendwie immer noch die Idee für meinen ersten Text fehlte. Ich wusste nicht, ob ich über meinen alltäglichen Arbeitstag oder lieber über Ecuador und meine ersten Eindrücke schreiben sollte. Doch irgendwie erschien mir, als seien diese ersten Erfahrungen etwas, was schon jeder andere Freiwillige in seinem Bericht vor mir geschrieben hätte und somit wäre es nichts besonderes mehr...

...das dachte ich zumindest. Doch eigentlich erlebt jeder seine eigene kleine Geschichte, die auf seine eigene Art und Weise etwas Besonderes und Individuelles ist. Und deshalb kommt hier kommt meine eigene:
Um ganz von vorne zu beginnen: Die letzten Tage in Deutschland. Nach dem großen Abschnitt „Schule“ stand nun schon das nächste große Abenteuer bevor. Mein „Auslandsjahr in Ecuador“.
Ich hätte vor dieser Reise noch so viel über das Land und die Kultur lesen können und doch hätte es mir nicht die Anschauungsweise Ecuadors schildern können, die ich innerhalb der wenigen Monate, die ich bereits hier bin, sammeln konnte. Besonders auch die vorherige Sorge, dass es mir mit meinem mangelnden Spanisch schwer fallen würde zurechtzukommen, bereitete mir damals Sorgen. Denn außer einigen Begrüßungsformeln konnte ich damals nicht viel in dieser Sprache ausdrücken. Und so packte ich meinen Koffer, mit 1000 Gedanken an Ecuador und dem Gefühl, dass ich etwas vergessen haben könnte. Es gingen mir Fragen durch den Kopf, wie ich mich einleben würde, ob ich mich integrieren könnte und ob ich vielleicht nicht Fernweh, sondern Heimweh bekommen würde?
Aber ohne dann lange überlegen zu können, ging es auch schon los. 365 Tage Ecuador. 365 Tage weg von Zuhause. 365 Tage voller neuer Momente. Da waren meine zwei Austauschwochen in Frankreich zur Schulzeit kein Vergleich.


In Ecuador sicher angekommen - wobei das eine Flugzeug eine interessante Flugkunst hatte - wurden wir herzlich von unserer Mentorin Patricia empfangen. Nach einigen Tagen der Eingewöhnung in Quito ging es für mich dann auch schon nach Ibarra in meine eigene, kleine Wohnung, in der ich mich anfangs etwas allein und einsam gefühlt habe. Ich persönlich würde es besser finden, wenn man die ersten 2 Wochen erst mal bei einer Gastfamilie verbringt und halbtags zum Spanischunterricht geht. So lebt man sich schneller und leichter in die Sprache und das ecuadorianische Leben ein. Es wäre eine einmalige Chance, zu sehen, wie die Familien leben und man hätte so auch einen Ansprechpartner, falls mal etwas sein sollte, denn für mich war es total ungewohnt und neu, eine Woche lang allein in der Wohnung zu leben. In dieser ersten Zeit konnte ich im Nachhinein auch viele nette und hilfsbereite Menschen kennenlernen, die mich z.B. bei sich für paar Minuten aufgenommen haben, als ich mich am ersten Tage vor Orientierungslosigkeit verlaufen habe. Und auch allein schon die nette Geste, dass man in der Fundación mit einer lieben Ansprache und einer bunten Torte willkommen geheißen wurde, verstärkte meinen positiven Eindruck von den Ecuadorianern.
Die Arbeit gefiel mir schon am ersten Tag und die Kinder wurden auch sehr schnell ins Herz geschlossen. Und auch am Essen und dem angenehmen Klima gibt es nichts zu bemängeln. Ich fühle mich wohl und bin froh, hier zu sein. Das einzig Lästige war mein zweimonatiger Kumpane, der Parasit in meinem Körper, der mir nahezu jegliche Lebensfreude nahm. Aber nun, nachdem diese Zeit vorbei ist, kann ich mit vollkommener Überzeugung sagen, dass ich gesund bin und es hoffentlich auch bleibe.

Meine Eindrücke von dem Land und den Leuten sind aber trotz allem noch sehr unsortiert und zahlreich, dass ich mich wahrscheinlich im nächsten Bericht intensiver dazu äußern werde.

Was ich jedoch bis jetzt sagen kann, ist, dass ich mich jeden Tag ein bisschen mehr einlebe und Ibarra immer mehr zu meiner Heimat wird. Ich fühle mich als ein kleiner Teil vom großen Ganzen. Ich fühle mich angenommen und in die große Yuyucocha-Familie aufgenommen.

Auch in der Gesellschaft falle ich mit meinen dunklen Haaren und meiner leicht gebräunten Haut nicht sehr auf. Ab und zu wird mir zwar die Frage gestellt, woher ich komme und ich werde danach gefragt, wie das Land denn sei, aus dem ich komme. Denn hier ist es so, dass die Wenigsten sich diesen Luxus, in ein anderes Land, geschweige denn auf einen anderen Kontinent zu reisen, leisten können. Für uns dagegen ist es ganz normal, das wir so etwas in unseren Urlaubstagen machen und umso weniger scheinen wir es zu schätzen. Hier in Ecuador ist mir so noch einmal stärker bewusst geworden, dass wir oft alltäglichen Dinge, wie warmes Wasser, Nahrung, ein Dach über dem Kopf, die Gesundheit und unsere Familie und Freunde, viel weniger Wert geben, als dem Materiellen und dass darin ein großer Fehler liegt. Eins der auf gewisse Weise befreiendsten Dingen war, als mir mein Handy geklaut wurde. Denn mir war vorher nicht klar, wie fixiert ich auf diese materielle Sache eigentlich war. Es wurde mir bewusst, wie abhängig und selbstverständlich wir es oft sehen, immer und überall erreichbar zu sein. Zwar bin noch lange nicht jemand, der sich viel mit diesem Medium beschäftigt, aber wenn ich an viele Schulkinder in Deutschland denke, die nichts anderes kennen als ihre Smartphones, dann wird mir die Bedeutung des Handys in der Gesellschaft sehr bewusst. Selbst, wenn die Menschen hier auch mit den neusten Handys am Tisch sitzen. Umso schöner ist es dann zu sehen, dass viele Kinder draußen mit Stöcken und Steinen spielen oder wie sehr sie sich über eine Frucht am Tag freuen. Für sie ist es das Schönste der Welt. Solche Dinge verlieren in der heutigen Konsumgesellschaft immer mehr an Bedeutung. Die Menschen hier scheinen mehr den Moment zu leben und weniger auf Materielles bedacht zu sein.

Was mich besonders erstaunt hat, ist, dass die Menschen auf mich manchmal so wirken, als seien sie zugeknöpft – selbst bei unerträglicher Hitze laufen die meisten in langen Hosen und Pullovern rum. Doch wenn es um das Thema Sexualität geht, reden die Menschen oft auch ganz offen und ohne Hemmungen und es scheint kein Tabuthema zu sein. Denn wenn selbst ein Straßenkünstler in seiner Comedy-Show eine „geschlechtliche Umwandlung“ vorzunehmen scheint, indem er sich anzüglich als junge Dame verkleidet und auf eine witzige Art über die Geschlechterrollen spricht. Dieser Vortrag schien beim gemischten Publikum zwischen groß und klein, jung und alt und männlich und weiblich gut anzukommen. Das zeigt, dass die Menschen gar nicht so prüde zu sein scheinen, wie man vielleicht zunächst denken mag. Sie wirken auf mich viel aufgeschlossener und jünger. Denn wie jemand so schön sagte: man ist so alt, wie man sich fühlt und man sollte sein Leben genießen. Wer weiß, was morgen passieren wird. In diesem Sinne verabschiede ich mich. Bis dann.

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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de

Cristo1Anfang 2008 bauten unsere Dienstleistenden in Ibarra Kontakt zum damaligen Straßenkinderprojekt „Cristo de la Calle" auf. Die seit 1993 bestehende gemeinnützige Organisation „Fundación Cristo de la Calle" (FCC) verfolgt das Ziel, sozial benachteiligte sowie Kinder und Jugendliche mit Behinderung(en) bei ihrer (Re-)Integration in die Gesellschaft und ggf. in ihre eigene, oder Adoptivfamilie, zu begleiten und zu unterstützen.

 

 

Das Projekt hat drei Säulen:

I. „Casas Familiares" - das Angebot zum betreuten Wohnen für Kinder und Jugendliche. Meist sind die Eltern dieser Kinder und Jugendlichen (zeitweilig) nicht in der Lage, für sie zu sorgen, bspw. aufgrund von extremer Armut, Drogenabhängigkeit, kriminellen Verwicklungen oder Behinderung. Manche Kinder wurden ausgesetzt oder haben körperliche und emotionale Misshandlung erfahren. Die Kinder werden hier rund um die Uhr von Educadoras (= Hausmütter/Erzieher:innen) betreut, bei Schule und Freizeitaktivitäten unterstützt, ver- und umsorgt. Zusätzlich werden Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in der Fundación oder anderen Einrichtungen therapiert.

II. „Familias Libres" - das Angebot zur Unterstützung der Familien der Kinder und Jugendliche. Die Fundación tritt direkt an die betroffenen Familien heran, um die individuellen Probleme, die aus dem sozialen Umfeld der Kinder und Jugendlichen hervorgehen, besser zu verstehen und gemeinsam mit den Familien nach Lösungen zu suchen.

III. „Finca" - die von der Fundación betriebene Landwirtschaft im ecuadorianischen Nebelwald. Zur Förderung der eigenen Subsistenzwirtschaft (d.h., Versorgung bzw. Finanzierung der Arbeit der Fundación, vor allem der „Casas Familiares"), baut die Fundación unweit von Ibarra Kaffee und Kakao, sowie verschiedene andere Früchte und Gemüsesorten an. Die „Finca" ist zugleich ein beliebtes Ausflugsziel für die Kinder und Jugendlichen der „Casas Familiares".

 

Unsere Freiwilligen unterstützen die Erzieher und Erzieherinnen bei ihrer Arbeit in den „Casas Familiares" und helfen den Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung ihres Alltags. Dazu gehören Haushaltsaufgaben, pädagogische und spielerische Begleitung der Kinder, Mitwirken bei den Nachmittagsangeboten, wie z.B. Hausaufgabenhilfe, Sport- und Englischkursen. Freiwillige können und sollten sich, je nach Möglichkeit und Bedarf, mit eigenen pädagogischen Aktivitäten sowie Unterhaltungsprojekten einbringen. Aber auch die anstehende Haushaltsarbeit in den „Casas Familiares" gehört zu den Aufgaben, bei denen die Erzieher und Erzieherinnnen unterstützt werden sollten.

 

Informationen auf der Internetseite der Einrichtung:
http://cristodelacalle.wixsite.com/cristodelacalle

Auf Instagram ist unsere Partnerorganisation zu finden:
https://www.instagram.com/fundacion.cristodelacalle?igsh=MTdyYmt0cWd3aXN5bA==

Das Bildungs- und Rehabilitationszentrum Fundación Campamento Cristiano Esperanza ist seit 1990 eine Stiftung, die körperlich und/oder geistig benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene vor einem christlichen Hintergrund betreut. Die Arbeit der 15 Mitarbeitenden wird durch eine variable Anzahl an Freiwilligen aus Ecuador und der ganzen Welt unterstützt. Die Fundación besteht aus einer Tagesstätte, der derzeit ca. 40 Kinder und Jugendliche angehören, sowie einer zusätzlichen Wohnstätte für ca. 17 der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Freiwilligen werden im Rahmen des weltwärts-Dienstes sowohl in der Tagesstätte als auch in der Wohnstätte eingesetzt.

Die Betreuung und die Arbeit mit Menschen mit Behinderung im Allgemeinen sind als abwechslungsreich und gleichzeitig anspruchsvoll zu bezeichnen. Die FCCE in Quito hat es sich zum Ziel gesetzt, den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine Betreuung und Förderung zu bieten, welche an deren individuellen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten angepasst sind. Im Vordergrund steht allerdings zumeist die Förderung von Fähigkeiten zur Bewältigung des alltäglichen Lebens. Das heißt, dass durch Spiele, kreative pädagogische und therapeutische Angebote Fähigkeiten wie eigenständiges An- und Auskleiden oder selbstständiges Essen, erlernt werden. 

Tagesstätte

Derzeit besteht die Fundación aus fünf verschiedenen Gruppen mit jeweils ca. 10 zu betreuenden Personen. Diese sind nach der Art und dem Grad der Behinderung auf die Gruppen aufgeteilt. 

Wohnstätte "Casa Hogar"

Wie oben erwähnt, verfügt die Fundación zusätzlich zur Tagesstätte über eine Wohnstätte. In dieser sind derzeit ca. 15 Kinder, Jugendliche und Erwachsene untergebracht. Die Bewohner der Wohnstätte haben zum Großteil eine schwere Behinderung, sodass die Freiwilligen hier zum Teil bei den pflegerische Aufgaben, aber auch der Nachmittagsgestaltung für die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mithelfen. Da die Bewohner der Casa Hogar erst ab ca. 13 Uhr wieder zuhause sind, beginnt die Arbeitszeit der hier eingesetzten Freiwilligen erst gegen Mittag. In dieser Dienststelle wird auch am Wochenende gearbeitet, wobei die Freiwilligen sich hier aktiv und kreativ einbringen können.

 

Aufgabe der Freiwilligen ist hauptsächlich die Mithilfe bei der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Hier steht die pflegerische Aufgabe im Mittelpunkt. Weitere Tätigkeitsfelder sind zum Beispiel das Aushelfen in der Küche und die Begleitung der Kinder zu Ausflügen.

 

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Einrichtung:

www.camphopeecuador.org 

Informationsbroschüre Ecuador Connection

In der Informationsbroschüre: Land und Dienststellen finden Interessierte aktualisierte Informationen zum Leben in Ecuador, den Kosten eines Freiwilligendienstes in Ecuador, den Aufgaben in den Dienststellen, sowie zu Flug, Visum und Versicherung und allem was sonst bei einem Aufenthalt in Ecuador benötigt wird.

Die aktuelle Broschüre kann am Ende der Seite heruntergeladen werden

Bewerbungsfrist und zeitlicher Ablauf

Die Ecuador Connection e.V. vergibt jährlich bis zu elf Stellen für Freiwillige im Rahmen des weltwärts Programmes. Einsatzbeginn ist meistens im August/September. Die Dienstzeit hierbei beträgt in der Regel 12 Monate. 8 Monate sind im Projekt in Quito nach Absprache möglich. 

 

Bewerbungen können ab dem 1.9.2026 für eine Ausreise im August/Spetember 2027 eingereicht werden.

Bewerbungsschluss ist der 31.10.2026.

Der erste Schritt im Bewerbungsprozess ist deine schriftliche Online-Bewerbung bei uns (s. weiter unten, welche Unterlagen dafür benötigt werden). Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen laden wir dich zu einem Auswahl- und Kennenlerngespräch ein. Das Kennenlerngespräch wird mit den Bewerbenden Online über Zoom stattfinden. Nach diesem Gespräch gibt es dann eine Rückmeldung mit einer Zu- oder Absage für einen Freiwilligendienst mit uns.

Zur Vorbereitung auf den Freiwilligendienst 2026/27 findet vom 28.7. bis 4.8.2026 für alle ausgewählten Freiwilligen ein 8-tägiges Präsenz-Vorbereitungsseminar in Potsdam statt. Zusätzlich wird es vier Online-Vorbereitungstage im Frühjahr 2026 geben. Die Teilnahme ist verpflichtend!

Bist du interessiert, dann schreibe uns eine E-Mail mit deinen Unterlagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Deine Bewerbung muss enthalten:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular im Format pdf mit dem Namen als "Bewerbung-26-Vorname-Name" (Das Formular findest du am Ende dieser Seite
  • Tabellarischer Lebenslauf (max. 2 Seiten) im Format pdf oder docx als "Lebenslauf-26-Vorname-Name"

Zusätzlich kannst du Folgendes einreichen:

  • ein Foto im Format jpg oder png als "Foto-26-Vorname-Name"
  • Beurteilungsschreiben einer Lehrkraft/Arbeitgebers/Pfarrers oder Pfarrerin/Sozialer Einrichtung o.ä. als "Beurteilungsschreiben-26-Vorname-Name"
  • Beschreibung einer Projektidee, die du während des Freiwilligendienstes in Ecuador umsetzen möchtest (s. unten) als "Projektidee-26-Vorname-Name"

 

Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?

Per E-Mail anDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Wo erhalte ich das Bewerbungsformular?

Das Bewerbungsformular kannst du am Ende dieser Seite als pdf-Datei herunterladen. Zum Öffnen benötigst du den aktuellen Adobe Acrobat Reader.


Beschreibung einer Projektidee

Wir möchten dich dazu anregen, einen Projektvorschlag zu entwerfen mit dem du aktiv und kreativ in deiner Einrichtung in Ecuador mitwirken kannst. Das Einreichen einer Projektidee ist freiwillig, wird aber positiv bei der Bewerbung berücksichtigt. Nähere Informationen findest du im Merkblatt am Ende dieser Seite.


Unsere Erwartungen

Von unseren Freiwilligen erwarten wir:

  • Engagement
  • Soziale Kompetenz
  • Anpassungsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Selbstvertrauen
  • Offenheit für eine andere Kultur und Lebensweise
  • Spanischkenntnisse oder Interesse und hohe Motivation Spanisch zu erlernen
  • Für den Einsatz an der Schule in Ibarra sind zusätzlich Englischkenntnisse (mindestens B2/C1) und erweiterte Grundkenntnisse in Spanisch (mindestens A2/B1) notwendig
  • Auseinandersetzung mit Themen des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes wie den 17 Zielen der Nachhaltigkeit (SDG’s), soziale Ungleichheit, Diskriminierung, globale Zusammenhänge und (Post-)Kolonialismus

Ehrenamtliche Betätigung, Auslandserfahrung und/oder Erfahrung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Beeinträchtigung werden im Auswahlprozess zusätzlich berücksichtigt.

 

Weitere Informationen

In unserer "Infobroschüre weltwärts" gibt es noch weitere ausführlichere Information rund um den Freiwilligendienst.

Das „weltwärts“ Programm wurde 2008 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ins Leben gerufen. Es ermöglicht jungen Erwachsenen zwischen 18 und 28 Jahren (bzw. bis 35 Jahren in Ausnahmefällen und bis 35 Jahre für Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung) sich mit finanzieller Unterstützung für 6 bis max. 24 Monate ehrenamtlich in Ländern des Globalen Südens zu engagieren. Hierbei steht das gemeinsame interkulturelle Lernen im Mittelpunkt.

Wir als Ecuador Connection e. V. bieten Freiwilligen die Möglichkeit, als Volontäre 12 Monate im Norden Ecuadors, in einem unserer Partnerprojekte (FCCE, FCC und Schule) zu verbringen. Unsere Partnerorganisationen arbeiten täglich mit benachteiligten Kindern sowie körperlich und geistig beeinträchtigten Menschen. Hierbei stehen die Bildung, Erziehung und Inklusion der Adressaten und Adressatinnen des jeweiligen Projektes im Mittelpunkt der dortigen Aufgaben.

 

Voraussetzungen

Für Bewerber oder Bewerberin werden folgende Bedingungen vorausgesetzt:

  • Mindestens 18 Jahre alt bei der Ausreise bis 28 Jahre – bis 35 Jahren ist in Ausnahmefällen möglich; bei Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung bis 35 Jahre möglich
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder dauerhaften Aufenthaltstitel in Deutschland
  • Haupt- oder Realschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung/vergleichbare Erfahrungen oder
  • Fachhochschulreife bzw. allgemeine Hochschulreife oder Hochschulabschluss
  • Grundkenntnisse der Spanischen Sprache bzw. die Bereitschaft diese zu erlernen
  • gesundheitliche Eignung

 

Anforderungen

  • Interesse an den Kulturen und Lebensrealitäten in Ecuador
  • Auseinandersetzung mit Themen des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes wie die 17 Ziele der Nachhaltigkeit (SDG’s), soziale Ungleichheit, Diskriminierung, globale Zusammenhänge und (Post-)Kolonialismus
  • Verfassen von Quartalsberichten
  • Engagierte und tatkräftige Mitarbeit in den Projekten der Partnerorganisationen in Vollzeittätigkeit (40 Stunden/Woche)

 

weltwärts-Förderung durch das BMZ beinhaltet

  • monatliches Taschengeld für die Dienstzeit vor Ort
  • ortsübliche Unterkunft in Ecuador
  • Verpflegung während der Arbeitszeit bzw. eine anteilige Verpflegungspauschale
  • Kosten für An- und Rückreise von Deutschland nach Ecuador und zurück
  • Auslandskranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Vor- und Nachsorgeuntersuchungen und ggf. Impfungen
  • Zusätzlicher Spanischunterricht vor Ort (Kenntnisse vor dem Abflug sind von Vorteil!), abhängig vom mitgebrachten Sprachniveau und Schulabschluss
  • Unterkunft und Verpflegung auf den verpflichtenden Seminaren vor, während und nach dem Dienst
  • Pädagogische Betreuung und Begleitung
  • Beantragung von einem Nachteilsausgleich (als zusätzliche Mittel für die letzten Selbstkostenanteile wie Reisekosten zu den Seminaren und Visakosten) ist möglich, wenn eine Berechtigung auf Anspruch des BAföG-Höchstsatzes vorliegt oder deine Eltern oder Erziehungsberechtigte Bürgergeld beziehen

 

Finanzierung des weltwärts-Programms - Spenden sammeln

Auszug von weltwärts:

„weltwärts wird bis zu 75 Prozent staatlich durch das BMZ gefördert. Die verbleibenden rund 25 Prozent der Kosten tragen die deutschen Entsendeorganisationen. Du erhältst Unterkunft und Verpflegung, Versicherungen, pädagogische Seminare und eine persönliche Begleitung und Betreuung….“

„Die weltwärts-Organisationen sind alle gemeinnützig, das heißt niemand verdient an weltwärts, viele Menschen unterstützen das Programm ehrenamtlich. Falls du für einen Freiwilligendienst mit weltwärts ausgewählt wirst, wird deine Entsendeorganisation auf dich zukommen und dich um Unterstützung der allgemeinen Spendenakquise und den Aufbau eines Unterstützungskreises bitten. Die Einrichtung eines Unterstützungskreises ist verpflichtend für deine Teilnahme am weltwärts-Programm. Das Einbringen von Spenden durch dich ist jedoch keine Voraussetzung. weltwärts ist ein staatlich anerkannter Freiwilligendienst und gilt als Ausbildungszeit – das heißt Kindergeld wird für die Dauer des Dienstes grundsätzlich weitergezahlt.“

(siehe https://www.weltwaerts.de/de/faq-haeufig-gestellte-fragen-freiwillige.html#faq2)

  

Netzwerke

Zur Durchführung des weltwärts-Programmes ist die Ecuador Connection e.V. in verschiedenen Netzwerken eingebunden

Quifd (Qualität iFreiwilligendiensten) vergibt als Einrichtung einer gemeinnützigen Organisation ein Siegel für Qualität in Freiwilligendiensten. Die Ecuador Connection e.V. ist im Rahmen des weltwärts-Programms verpflichtet, sich regelmäßig durch die Quifd zertifizieren zu lassen.

Weitere Informationen unter www.quifd.de

Quifd Siegel Freiwilligendienst

 

Der Verein entwicklungspolitischer Austauschorganisationen e.V. (ventao) ist ein Qualitäts- und Interessensverbund von Trägerorganisationen im weltwärts-Programm. Die Ecuador-Connection e.V. ist Mitglied dieses Qualitätsverbundes.

ventao und seine Mitglieder unterstützen den gegenseitigen Austausch von Menschen in entwicklungspolitischen Partnerschaften. Sie ermöglichen gegenseitiges Lernen und legen damit den Grundstein für das Engagement der Beteiligten für eine nachhaltige Entwicklung.

Weitere Informationen unter www.ventao.org

Logo Ventao

 

Für Suchende gibt es auf der Homepage des weltwärts-Programms viele nützliche Informationen sowie eine Börse von Einsatzplätzen.

https://www.weltwaerts.de/de/weltwaerts-boerse-freiwilligendienst.html

Logo weltwaerts

 Logo weltwaerts Logo EG Foerderung   Logo BMZ mmd

1. Selbstverständnis des Vereins

„Die Ecuador Connection - Entwicklungsnetzwerk für Bildung, Erziehung und Integration e.V.“ ist ein 2003 gegründeter, gemeinnütziger Verein. Der Verein ist eine anerkannte Entsendeorganisation für den entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Im Rahmen dieses Programmes entsendet der Verein Freiwillige in die Projekte seiner Partnerorganisationen in Ecuador. Daneben ist der Verein aktiv in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Deutschland; bemüht um den Ausbau von Strukturen und Programmen des globalen Lernens und des interkulturellen Austauschs; erfüllt von dem Gedanken gleichberechtigter, demokratischer Partnerschaft.

Im Bewusstsein dieser Ideale gibt sich die Ecuador Connection e.V. folgendes Leitbild.

 

2. Bedeutung der Freiwilligentätigkeit für den Verein

Die Mithilfe der Freiwilligen in den Projekten vor Ort ist eine wichtige Ergänzung des dort hauptamtlich getragenen Angebots unserer Partner. Durch die Freiwilligen wird die Basisbetreuung um eine bedeutende Komponente ergänzt, die sowohl die ecuadorianischen Mitarbeiter entlastet als auch einen spürbaren Mehrwert für die zu betreuenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bringt.

Der Freiwilligendienst wird dabei immer als ein „Lern- und nicht Lehrdienst“ vermittelt, so dass nicht nur das „Helfen“ vor Ort als Motiv gelten soll, sondern die Freiwilligen lernbereit, aufgeschlossen und offen für neue Erfahrungen und Ansichten sein sollen, damit ein gegenseitiges Lernen auf Augenhöhe stattfinden kann. Die sorgfältige pädagogische Begleitung durch die Ecuador Connection, die Partnerorganisationen und dem Mentor oder Mentorin vor Ort spielt dabei eine wichtige Rolle.

 

3. Ziele der Freiwilligentätigkeit

  • den interkulturellen Austausch, das wechselseitige Lernen, sowie die verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit anderen Kulturen und deren Normen und Werten zu fördern und
  • unsere Partnerorganisationen in Ecuador zu unterstützen. Die Freiwilligen sollen die dortige Arbeit ergänzen und somit bereichern, ohne interne Beschäftigungsverhältnisse zu gefährden,
  • mit Hilfe der als Multiplikatoren eingesetzten Rückkehrer und Rückkererinnen innerhalb der deutschen Gesellschaft ein gesteigertes Bewusstsein für die globale soziale, politische und wirtschaftliche Situation in Ländern des Globalen Südens zu entwickeln,
  • tiefgreifende Vernetzungen auf allen erreichten Ebenen zu schaffen, die den Informations- und Erfahrungsaustausch fördern, weitere Freiwillige für die Entwicklungszusammenarbeit begeistern und somit eine stabile Basis für die internationale Verständigung etablieren,
  • demokratische Werte und soziales Engagement vorzuleben und zu fördern und
  • die Förderung von sozial schwächer gestellten Freiwilligen zu ermöglichen.

 

4. Wirkungsziele bei Freiwilligen

  • die Freiwilligen für entwicklungspolitische Problemstellungen (z.B. Konsum und Nachhaltigkeit, postkoloniale Strukturen und globale Verantwortung), deren Entstehung und mögliche Lösungsansätze zu sensibilisieren,
  • ehemalige Freiwillige aktiv in die Vereinsarbeit einzubinden oder dazu zu motivieren, sich auch über den “weltwärts”-Freiwilligendienst hinaus in entwicklungspolitischen Bereichen, bzw. bei der Berufswahl im sozialen/entwicklungspolitischen Feld zu engagieren und
  • die Förderung von sozialen Kompetenzen (z.B. Selbstvertrauen, Eigenverantwortung, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Toleranz, Wertschätzung, Respekt, interkulturelle Kompetenz, Verantwortung, Anpassungsfähigkeit und Empathie).

 

5. Methoden der Ecuador Connection e.V.

      Um die beschriebenen Ziele zu verwirklichen,

  • entsendet die Ecuador Connection e.V. junge deutsche Freiwillige im Rahmen des entwicklungspolitischen Freiwilligendienst „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in unsere Partnerprojekte in Ecuador,
  • unterhält die Ecuador Connection e.V. einen kontinuierlichen Austausch mit den Partnerorganisationen,
  • bietet die Ecuador Connection e.V. allen Rückkehrer und Rückerinnen die Möglichkeit an, sich aktiv in die Vereinsarbeit einzubringen und
  • betreibt die Ecuador Connection e.V. aktiv Öffentlichkeitsarbeit in Deutschland, u.a. um für die Notwendigkeit gleichberechtigter, globaler Partnerschaft zu werben.

 

6. Struktur der Ecuador Connection e.V.

      Um die unter Art. 5 beschriebenen Methoden umzusetzen,

  • arbeitet die Ecuador Connection e.V. größtenteils ehrenamtlich,
  • bemüht sich die Ecuador Connection e.V. um die kontinuierliche Einwerbung von Spenden zur Finanzierung der angestrebten Ziele und
  • ist die Arbeitsstruktur der Ecuador-Connection e.V. in verschiedene Bereiche gegliedert die gleichberechtigt zusammenarbeiten.

 

7. Transparenz

      Um die Transparenz unserer Arbeit zu gewährleisten,

  • besitzt die Ecuador Connection e.V. das QUIFD Qualitäts- und Gütesiegel und nimmt an der regelmäßigen Zertifizierung hierfür teil,
  • bemüht sich die Ecuador Connection e.V. um die Entwicklung von Instrumenten zur kontinuierlichen internen Evaluation und Reflexion,
  • strebt die Ecuador Connection e.V. eine Teilnahme an der „Initiative transparente Zivilgesellschaft“ an,
  • versendet die Ecuador Connection e.V. mindestens einmal pro Jahr einen elektronischen Rundbrief an alle Mitglieder und Unterstützer,
  • bezieht die Ecuador Connection e.V. die Freiwilligen wie auch die Partnerorganisationen in unsere Evaluationsprozesse mit ein,
  • veranstaltet die Ecuador Connection e.V. jedes Jahr eine Mitgliederversammlung und
  • veröffentlicht die Ecuador Connection e.V. die Berichte der Freiwilligen auf der Internetseite des Vereins und informiert die Öffentlichkeit zusätzlich auf sozialen Netzwerken und auf öffentlichen Veranstaltungen über die Aktivitäten des Vereins.

Die Ecuador Connection e.V.

Entwicklungsnetzwerk für Bildung, Erziehung und Integration

Änderung der Satzung vom 11.11.2023

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Die Ecuador Connection – Entwicklungsnetzwerk für Bildung, Erziehung und Integration“.
  2. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“.
  3. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Berlin eingetragen. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  4. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin.

§ 2 Zwecke des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins ist
    1. die Förderung der Bildung;
    2. die Förderung des interkulturellen Austauschs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador.
  2. Zweckverwirklichung:
    1. Der Zweck wird verwirklicht durch die Kooperationen mit dritten Organisationen („Partnerprojekten“) in Ecuador und der Bundesrepublik Deutschland, die
      1. im Sinne der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins. tätig sind bzw. deren Unterstützung eine Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke des Vereins bedeutet, und
      2. mit denen vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, die Art und Umfang der jeweiligen Kooperation festhalten.
      In den jeweiligen Partnerprojekten leisten die Freiwilligen Arbeit im Sinne der Förderung von Bildung, Integration und Erziehung, insbesondere zur Verbesserung der Lage von Benachteiligten.
    2. §2, Abs. 1a und §2, Abs. 1b werden insbesondere verwirklicht durch
      1. die Ausbildung, Betreuung und pädagogische Begleitung junger Erwachsener aus Deutschland, die in Partnerprojekten im Sinne von §2, Abs. 2a in Ecuador einen Freiwilligendienst ableisten, sowie die Organisation dieser Dienste;
      2. die Ausbildung, Betreuung und pädagogische Begleitung junger Erwachsener aus Ecuador, die in Partnerprojekten im Sinne von §2, Abs. 2a in Deutschland einen Freiwilligendienst ableisten, sowie die Organisation dieser Dienste.
    3. §2, Abs. 1a wid darüber hinaus durch entwicklungspolitische Bildungsarbeit verwirklicht, und zwar durch
      1. die Aufklärung und Sensibilisierung der deutschen Öffentlichkeit in Bezug auf durch den Satzungszweck definierte Themengebiete, z.B. durch die Teilnahme an, bzw. Durchführung von Veranstaltungen, Bereitstellung von Informationen durch Rundschreiben an Mitglieder und Interessierte sowie die Internetseite des Vereins;
      2. Aktivitäten ehemaliger und aktueller Freiwilliger in diesem Sinne.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  2. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede volljährige natürliche Person werden.
  2. Juristische Personen und nicht rechtsfähige Vereine sind nicht mitgliedsberechtigt.
  3. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.
  4. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
  5. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    • durch Tod
    • durch Austritt
    • durch Ausschluss
    • durch Streichung

§ 6 Austritt der Mitglieder

  1. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
  2. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluss eines Kalenderhalbjahres zulässig.
  3. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist (Absatz 2) ist der rechtzeitige Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstands erforderlich.

§ 7 Ausschluss der Mitglieder

  1. Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Ausschluss.
  2. Der Ausschluss ist nur zulässig bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung bzw. gegen die Interessen des Vereins oder aus anderen schwerwiegenden Gründen.
  3. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Gegen diese Entscheidung kann das Mitglied Einspruch erheben, über den die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.
  4. Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam.

§ 8 Streichung der Mitgliedschaft

  1. Ein Mitglied scheidet außerdem bei Streichung der Mitgliedschaft aus dem Verein aus.
  2. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages länger als ein Jahr im Rückstand bleibt, und diesen Betrag auch nach der Mahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von 6 Monaten voll entrichtet.
  3. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden.
  4. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der dem betroffenen Mitglied bekannt gemacht wird.

§ 9 Mitgliedsbeitrag

  1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
  2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und dessen Fälligkeit wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
  3. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  4. Der Vorstand kann in besonderen Fällen über eine Aussetzung des Mitgliedsbeitrags entscheiden und hat die Möglichkeit, Mitglieder vom Beitrag zu befreien.

§ 10 Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind:
    • der Vorstand
    • die Mitgliederversammlung
    • zwei Kassenprüfer

§ 11 Vorstand und Kassenprüfer

  1. Der Vorstand des Vereins besteht aus vier seiner Mitglieder, nämlich
    1. dem Vorsitzenden
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden
    3. dem Schriftführer
    4. dem Schatzmeister
  2. Jedes Vorstandsmitglied ist gerichtlich und außergerichtlich einzelvertretungsberechtigt.
  3. Die Kassenprüfer sind ebenfalls Mitglied im Verein, dürfen aber nicht Mitglieder des Vorstands oder mit Mitgliedern des Vorstands verwandt oder verschwägert sein.

§ 12 Zuständigkeit des Vorstands und der Kassenprüfer

  1. Der Vorstand führt nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung die Geschäfte des Vereins. Die Haftung des Vorstandes ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Seine Aufgaben sind insbesondere:
    • die Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung
    • die Einberufung der Mitgliederversammlung
    • die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
    • die Erstellung eines Jahresberichtes
    • die Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern
  2. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
  3. Kassenprüfer haben die Aufgabe der Überprüfung der Richtigkeit finanzieller Transaktionen des Vereins sowie die zusätzliche Kontrolle sonstiger Aktivitäten des Vorstands. Sie überprüfen mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung den Kassenbericht und tragen ihren Bericht der Mitgliederversammlung vor. Darüber hinaus haben die Kassenprüfer jederzeit das Recht zur Akteneinsicht bei den Mitgliedern des Vorstands.
  4. Die Tätigkeit innerhalb des Vereins und der Organe des Vereins ist grundsätzlich ehrenamtlich.
  5. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung können jedoch im Bedarfsfall beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich ausgeübt werden. Dabei sind zunächst die Haushaltslage und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins zu prüfen. Nur wenn diese dies zulassen, dürfen Entgeltleistungen beschlossen werden. Eine entgeltliche Tätigkeit ist nur im Rahmen eines Dienstvertrages oder gegen die Zahlung eine Ehrenamtspauschale möglich.
  6. Über Vertragsbeginn, -inhalt und –ende ist der Vorstand zuständig. § 26 BGB kommt hier zur Anwendung.
  7. Der Vorstand oder die Mitgliederversammlung kann, wenn notwendig, Aufträge über Tätigkeiten für den Verein gegen angemessene Vergütung oder angemessenes Honorar an Dritte vergeben. Dabei sind zunächst die Haushaltslage und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins zu prüfen. Nur wenn diese dies zulassen ist eine Vergabe zulässig.
  8. Der Vorstand ist berechtigt, die Führung der laufenden Geschäfte an hauptamtliche Mitarbeiter zu übertragen. Diese hauptamtlichen Mitarbeiter können besondere Vertreter des Vereins gemäß § 30 BGB sein und müssen als solche im Vereinsregister eingetragen werden. Sie vertreten den Verein in ihrem Aufgabenbereich gerichtlich und außergerichtlich. Sie können Vorstandsmitglied sein. Sie dürfen für diese Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Die arbeitsrechtliche Direktionsbefugnis verbleibt beim Vorstand.
  9. Mitglieder und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Ersatz für Aufwendungen, die durch die Vereinstätigkeit entstehen. § 670 BGB findet hier Anwendung. Die anspruchsberechtigten Personen sind zur Sparsamkeit verpflichtet. Es ist möglich im Rahmen steuerrechtlicher Möglichkeiten Pauschalen für die Aufwandersatz festzulegen. Das Recht Pauschalen zu beschließen haben der Vorstand und Mitgliederversammlung.

§ 13 Wahl und Amtsdauer von Vorstand und Kassenprüfer

  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält.
  2. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis der neue Vorstand gewählt ist. Wiederwahl eines jeden Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
  3. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, können die verbliebenen Vorstandsmitglieder aus dem Kreis der Vereinsmitglieder bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein Ersatzmitglied in den Vorstand kooptieren. Maximal dürfen zwei Vorstandsmitglieder kooptiert werden.
  4. Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§ 14 Beschlussfassung des Vorstands

  1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom ersten oder stellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner ordentlichen Mitglieder anwesend sind. Zur Beschlussfassung des Vorstands sind mindestens drei Stimmen erforderlich.
  3. Die Beschlüsse des Vorstands werden vollständig protokolliert.

§ 15 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

  1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten ausschließlich zuständig:
    • Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstands und Entlastung des Vorstands. Zum Jahresbericht gehört der Kassenbericht.
    • Entgegennahme des Prüfberichtes der Kassenprüfer und Entlastung des Kassenführers für das jeweilige Geschäftsjahr.
    • Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages.
    • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der Kassenprüfer.
    • Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins.
    • Beschlussfassung über den Einspruch gegen einen Ausschließungs-beschluss des Vorstands.

§ 16 Einberufung der Mitgliederversammlung und Tagesordnung

  1. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand einberufen.
  2. Die Mitgliederversammlung kann entweder in Präsenz, virtuell oder in einer Mischform erfolgen. Der Vorstand entscheidet hierüber nach seinem Ermessen und teilt dies den Mitgliedern in der Einladung mit. Die Vorschrift des §32 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer virtuellen oder einer gemischten Form der Mitgliederversammlung wird der Vorstand dafür sorgen, einen Online-Konferenzraum bereitzustellen. Die Mitglieder erhalten vor der Online-Versammlung einmalige, nur zur Teilnahme an der virtuellen Mitgliederversammlung vergebene, Zugangsdaten per E-Mail. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
  3. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich einzuladen.
  4. Der Vorstand kann jederzeit aus wichtigen Gründen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe des Zweckes oder Grundes schriftlich verlangt. In diesem Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich einzuladen. Den Vorsitz einer Versammlung führt der erste Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter. Im Falle einer Wahl ist ein Wahlleiter zu wählen.
  5. Jedes Mitglied kann spätestens drei Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden. Der Versammlungsleiter hat die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung entsprechend zu ergänzen und dies den Anwesenden mitzuteilen.
  6. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

§ 17 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, es sei denn, dass durch Gesetz oder Satzung eine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Eine Vertretung bei der Stimmabgabe ist zulässig.
  2. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
  3. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Kassenprüfer erfolgt durch Handheben, außer in dem Fall, dass ein Mitglied für einzelne Wahlgänge oder die gesamte Wahl eine geheime Abstimmung beantragt und die Mitgliederversammlung diesem Antrag mit einfacher Mehrheit zustimmt. In jedem Fall ist bei Stimmengleichheit der betreffende Wahlvorgang zu wiederholen.
  4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden vollständig protokolliert.

§ 18 Satzungsänderungen

  1. Eine Änderung der Satzung kann nur durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Bei der Einladung ist die vorgesehene Änderung im Wortlaut mitzuteilen.
  3. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.

§ 19 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden.
  2. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder erforderlich.
  3. Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte zwei Liquidatoren.
  4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke wird das Vereinsvermögen an den Förderverein SEARA e.V. (Finanzamt Fulda; Steuernummer 018 250 63205) übertragen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung insbesondere für die Partnerprojekte der Ecuador Connection zu verwenden hat.
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